LPH 9 – Objektbetreuung

  • Überwachen der Beseitigung von Mängeln und Dokumentation des Gesamtergebnisse
  • Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen der Gewährleistungsansprüche gegenüber den ausführenden Unternehmen
  • Überwachung der Beseitigung von Mängeln, die innerhalb der Verjährungsfristen der Gewährleistungsansprüche, längstens jedoch bis zum Ablauf von 5 Jahren seit Abnahme der Leistungen auftreten
  • Erarbeiten der Wartungsplanung und Organisation
  • Ingenieurtechnische Kontrolle des Energieverbrauchs und der Schadstoffemission
  • Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen
  • Mitwirken bei der systematischen Zusammenstellung der zeichnerischen Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse des Objekts