LPH 9 – Objektbetreuung
- Überwachen der Beseitigung von Mängeln und Dokumentation des Gesamtergebnisses
- Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen der Gewährleistungsansprüche gegenüber den ausführenden Unternehmen
- Überwachung der Beseitigung von Mängeln, die innerhalb der Verjährungsfristen der Gewährleistungsansprüche, längstens jedoch bis zum Ablauf von 5 Jahren seit Abnahme der Leistungen auftreten
- Erarbeiten der Wartungsplanung und Organisation
- Ingenieurtechnische Kontrolle des Energieverbrauchs und der Schadstoffemission
- Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen
- Mitwirken bei der systematischen Zusammenstellung der zeichnerischen Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse des Objekts